Vom Parteienstaat zum Bürgerstaat – 4.2 Das Recht by Gerhard Pfreundschuh

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Category: Law
ISBN: 9783944816579
File Size: 0.17 MB
Format: EPUB (e-book)
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Synopsis

Im Band „4.1 Die Geschichte“ sahen wir, dass alles dem Wandel unterworfen ist: die Inhalte von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, auch Recht und Gerechtigkeit, Sitte und Moral. Wir suchen in diesem Band überzeitliche Begriffsbestimmungen und dann zeitgemäße Inhalte für Recht und Gerechtigkeit, Ethik und Moral im Bürgerstaat.

Dabei muss sich das Recht aus einer Gerechtigkeit ableiten, die die Bürger überzeugt. Das Ziel der Gerechtigkeit im Bürgerstaat heißt „Mittelstand für alle Bürger“. Wir erarbeiten dazu ein Fünf-Punkte-Programm. Dem entsprechen unser heutiges Recht und die gesellschaftliche Entwicklung nicht. Sie laufen in die genau entgegengesetzte Richtung. Die Reichen werden reicher, die Armen immer mehr, der Mittelstand zerrieben. Es droht die Spaltung der Gesellschaft.

Wir suchen die Gründe, warum das Recht heute so umständlich und unverständlich, so unberechenbar und damit ungerecht geworden ist. Wir überlegen, wie die Hauptursachen, nämlich die Expertenfalle, der Einfluss der Machtgruppen (Lobby) und der Gewaltenteilungsmangel, überwunden werden können. Sie alle verhindern das Gemeinwohl, den gesamtgesellschaftlichen Nutzenausgleich.

Danach denken wir über Ethik und Ehrbarkeit, Sittlichkeit und Moral nach. Der Wandel der Moral ist normal, der Verlust eine Katastrophe. Denn die Folgen sind Kriminalität und Proletarisierung. Wir sind auf dem Weg dahin. Das organisierte Verbrechen ist überall, Betrug und Bestechlichkeit auch. Der Wandel von Recht und Gerechtigkeit, Ethik und Moral ist noch nicht geglückt. Hier ist die Politik gefordert. Denn deren Aufgabe ist es, den notwendigen und zeitgemäßen Wandel durchzuführen – und zwar erfolgreich. Wir zeigen, warum die heutigen Volksvertreter nicht für die Gerechtigkeit und ein klares, gerechtes Recht kämpfen, sondern um „den Erwerb und Erhalt ihrer Macht“ (Machiavelli). Regierungsmacht und Gesetzgebung müssen wieder getrennt werden. Das ist ein Grundprinzip im Rechtsstaat – und erst recht im Bürgerstaat.

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